Die schweizerische und die waadtländische Gesetzgebung verbieten jeglichen Handel, Konsum und Besitz von Betäubungsmitteln inklusive Haschisch. Die Kantonspolizei ist auf dem Festivalgelände und dem Zeltplatz anwesend und belangt Zuwiderhandelnde.
Die schweizerische und die waadtländische Gesetzgebung verbieten jeglichen Handel, Konsum und Besitz von Betäubungsmitteln inklusive Haschisch. Die Kantonspolizei ist auf dem Festivalgelände und dem Zeltplatz anwesend und belangt Zuwiderhandelnde.
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